Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung durch Kantone und Stiftungen

Bei diversen Kursen und Ausbildungen besteht die Möglichkeit, durch Bund, Kantone oder private Stiftungen Stipendien, Subventionen oder Zuschüsse zu erhalten. Gerne helfen wir Ihnen bei der allfälligen Antragsstellung.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die sich auf eine eidg. Berufsprüfung bzw. eidg. höhere Fachprüfung vorbereiten und die geforderten Bestimmungen erfüllen.

Der Bund übernimmt 50% der angefallenen Kursgebühren, jedoch maximal CHF 9'500.- (Berufsprüfung) bzw. CHF 10'500.- (höhere Fachprüfung)

Weitere Informationen:

Verfügbare Kurse

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Der Kanton Luzern vergibt Bildungsgutscheine über 500 Fr. für verifizierte Kurse.

Weitere Informationen:

Verfügbare Kurse

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Der Parifonds Bau fördert die berufliche Aus- und Weiterbildung mit einem finanziellen Beitrag allen leistungsberechtigten Personen, die dem Landesmantelvertrag unterstehen und die geforderten Bestimmungen erfüllen.

Folgende Kurse sind betroffen:

  • Maurer EFZ
  • Vorarbeiter
  • Polier FA
  • Arbeitssicherheit

Anspruch auf Kurskostenentschädigung haben alle Arbeitnehmende, die im Moment des Kursbeginns in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und dem Berufsbeitrag Gimafonds unterstellt sind sowie die geforderten Bestimmungen erfüllen.

Folgende Kurse sind betroffen:

  • Gipser EFZ

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